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ZPO

Zivilprozessordnung

Verfahrensrecht für zivilrechtliche Streitigkeiten vor dem Amtsgericht Rheintal – Gerichtsstand, Beweisrecht, Vollstreckung · 7 Paragraphen

ZPO§ 11 ZPO

Prozessführung ohne Anwalt bei Streitwert über 10.000 €

Geldstrafe 500 €
Bei fehlendem Anwalt kann das Gericht eine Frist setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, wird das Verfahren ohne Rücksicht auf die Vertretung fortgeführt.
ZPO§ 19 ZPO

Falschaussage oder bewusste Unvollständigkeit vor Gericht (Prozesspartei)

Haftstrafe 30 Hafteinheiten
Geldstrafe 2.000 €
Vorsätzliche Falschaussage durch Prozesspartei. Kombination mit StGB §153 ff. Meineid. Zeugen → §44 ZPO Ordnungsmittel.
ZPO§ 20 ZPO

Ausbleiben einer Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung

Geldstrafe 300 €
Ordnungsgeld durch Gericht festzusetzen. Polizei ist zuständig für Vollstreckung bei Nicht-Bezahlung nach gerichtlicher Anordnung.
ZPO§ 44 ZPO

Zeuge erscheint trotz Vorladung nicht zur Aussage

Geldstrafe 500 €
Gerichtliche Anordnung erforderlich. Polizei führt Vorführung bei richterlicher Anordnung durch. Ordnungsgeld → Vollstreckung.
ZPO§ 85 ZPO

Widerstand gegen Gerichtsvollzieher bei Durchsuchung / Vollstreckung

Haftstrafe 15 Hafteinheiten
Geldstrafe 1.500 €
Widerstand gegen Gerichtsvollzieher → Polizei wird hinzugezogen. Zusätzlich StGB §113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte prüfen.
ZPO§ 86 ZPO

Verweigerung der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher

Geldstrafe 800 €
Falsche oder verweigerte Auskunft → Ordnungsmittel. Eidliche Vermögensauskunft kann angeordnet werden. Pfändung folgt.
ZPO§ 90 ZPO

Störung der Gerichtsverhandlung (Ordnungsgeld)

Haftstrafe 90 Hafteinheiten
Geldstrafe 1.000 €
Ordnungsgeld durch Vorsitz festzusetzen. Ordnungshaft max. 90 Haftenheiten (=90 Minuten). Vollstreckung durch Justizbeamte / Polizei.