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LuftVG

LuftVG

Regelungen für Luftfahrzeuge und Luftverkehr · 13 Paragraphen

LuftVG§ 21a LuftVG

Sicherheitsmängel am Luftfahrzeug

Geldstrafe 16.000 €
Betrieb eines nicht lufttüchtigen Fahrzeugs
LuftVG§ 25 Abs. 1

Verstoß gegen Start- und Landeverbote

Geldstrafe 15.000 €
Missachtung von behördlich angeordneten Start- oder Landeverboten
LuftVG§ 29 LuftVG

Verletzung der Ausweispflicht

Geldstrafe 5.000 €
Erforderliche Dokumente nicht mitgeführt oder vorgezeigt
LuftVG§ 4 Abs. 1

Gewerbsmäßiger Luftverkehr ohne Genehmigung

Geldstrafe 25.000 €
Luftfahrtunternehmen ohne erforderliche Genehmigung betrieben
LuftVG§ 58 Abs. 1 Nr. 1

Führen eines Luftfahrzeugs ohne Erlaubnis

Haftstrafe 20 Hafteinheiten
Geldstrafe 15.000 €
Luftfahrzeug ohne erforderliche Lizenz geführt
LuftVG§ 58 Abs. 1 Nr. 2

Führen eines Luftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss

Haftstrafe 30 Hafteinheiten
Geldstrafe 20.000 €
Luftfahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt
LuftVG§ 60 Abs. 1 Nr. 2

Gefährdung des Luftverkehrs durch Trunkenheit

Haftstrafe 45 Hafteinheiten
Geldstrafe 30.000 €
Luftfahrzeug in nicht fahrtüchtigem Zustand geführt - Straftat
LuftVG§ 61 Abs. 1 Nr. 4

Missachtung von Luftraumvorschriften

Geldstrafe 15.000 €
Unbefugtes Eindringen in Kontrollzonen oder Sperrgebiete
LuftVG§ 61 Abs. 1 Nr. 5

Verstoß gegen Lärmschutzvorschriften

Geldstrafe 8.000 €
Nachtflugverbot oder Lärmschutzauflagen missachtet
LuftVG§ 61 Abs. 2

Gefährliche Eingriffe in den Luftverkehr

Haftstrafe 60 Hafteinheiten
Geldstrafe 50.000 €
Schwerwiegende Gefährdung des Luftverkehrs
LuftVGDrohnenverordnung

Betrieb einer Drohne ohne Kenntnisnachweis

Geldstrafe 8.000 €
Ab 250g Abfluggewicht erforderlich
LuftVGDrohnenverordnung

Flug in Flughafennähe ohne Genehmigung

Geldstrafe 12.000 €
Kontrollzone ohne Genehmigung beflogen
LuftVGDrohnenverordnung

Flug über Menschenansammlungen

Geldstrafe 6.000 €
Unbefugter Überflug von Menschenansammlungen