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BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

Zivilrecht: Personen, Vereinsrecht, Verträge, Schadensersatz, Eigentum, Arbeitsrecht, Titel und Berufsbezeichnungen · 9 Paragraphen

BGB§ 103 BGB

Unbefugte Führung von Titeln, Berufsbezeichnungen oder Abzeichen

Haftstrafe 15 Hafteinheiten
Geldstrafe 2.500 €
Z.B. unbefugtes Tragen von Polizeiabzeichen, falscher Doktortitel. Kombination mit StGB §132 Amtsanmaßung prüfen. Abzeichen sicherstellen.
BGB§ 104 BGB

Behinderung oder Benachteiligung von FFW-Angehörigen im Dienstverhältnis

Geldstrafe 1.500 €
Arbeitgeber darf FFW-Mitglied nicht wegen Einsatzteilnahme benachteiligen. Verstoß → Schadensersatzanspruch + Geldstrafe.
BGB§ 12 BGB

Verletzung der Vereinshaftung (Schäden durch Vereinsorgane)

Geldstrafe 2.000 €
Zivilrechtliche Haftung des Vereins für Organe. Geldstrafe bei vorsätzlicher Schädigung. Ergänzend StGB §823 prüfen.
BGB§ 42 BGB

Sittenwidriges Rechtsgeschäft / Wucher

Haftstrafe 15 Hafteinheiten
Geldstrafe 3.000 €
Wucherische Verträge sind nichtig. Strafrechtliche Verfolgung von Wucher möglich. Beweise sichern (Vertragsunterlagen, Zeugen).
BGB§ 5 BGB

Widerrechtlicher Gebrauch eines fremden Namens

Geldstrafe 800 €
Unbefugte Nutzung von Namen anderer Personen. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung. Strafverfolgung bei Urkundenfälschung → StGB.
BGB§ 65 BGB

Überschreitung der Notwehrgrenzen

Referenzartikel – keine eigenständige Straftat. Überschreitung der Notwehrgrenzen → StGB §32/§33. Notwehr schließt Widerrechtlichkeit aus.
BGB§ 66 BGB

Überschreitung des Notstands (unverhältnismäßige Sachbeschädigung)

Geldstrafe 500 €
Bei Unverhältnismäßigkeit: Schadensersatzpflicht nach §96 BGB. Nicht widerrechtlich bei angemessener Verhältnismäßigkeit.
BGB§ 77 BGB

Missbrauch des Hausverbots (Monopolstellung) / Hausverbot länger als 24 Stunden

Geldstrafe 1.000 €
Hausverbot über 24h bei Monopolunternehmen ohne rechtlichen Grund → Beschwerde möglich. Geldstrafe bei vorsätzlichem Verstoß.
BGB§ 96 BGB

Schadensersatzpflichtige Verletzung (vorsätzlich oder fahrlässig)

Zivilrechtliche Grundnorm für Schadensersatz. Keine direkte Geldstrafe – Schadensersatz wird gerichtlich festgelegt. Strafrechtlich i.d.R. StGB.