BGB§ 103 BGB
Unbefugte Führung von Titeln, Berufsbezeichnungen oder Abzeichen
Haftstrafe 15 Hafteinheiten
Geldstrafe 2.500 €
Z.B. unbefugtes Tragen von Polizeiabzeichen, falscher Doktortitel. Kombination mit StGB §132 Amtsanmaßung prüfen. Abzeichen sicherstellen.
BGB§ 104 BGB
Behinderung oder Benachteiligung von FFW-Angehörigen im Dienstverhältnis
Geldstrafe 1.500 €
Arbeitgeber darf FFW-Mitglied nicht wegen Einsatzteilnahme benachteiligen. Verstoß → Schadensersatzanspruch + Geldstrafe.
BGB§ 12 BGB
Verletzung der Vereinshaftung (Schäden durch Vereinsorgane)
Geldstrafe 2.000 €
Zivilrechtliche Haftung des Vereins für Organe. Geldstrafe bei vorsätzlicher Schädigung. Ergänzend StGB §823 prüfen.
BGB§ 42 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft / Wucher
Haftstrafe 15 Hafteinheiten
Geldstrafe 3.000 €
Wucherische Verträge sind nichtig. Strafrechtliche Verfolgung von Wucher möglich. Beweise sichern (Vertragsunterlagen, Zeugen).
BGB§ 5 BGB
Widerrechtlicher Gebrauch eines fremden Namens
Geldstrafe 800 €
Unbefugte Nutzung von Namen anderer Personen. Zivilrechtlicher Anspruch auf Unterlassung. Strafverfolgung bei Urkundenfälschung → StGB.
BGB§ 65 BGB
Überschreitung der Notwehrgrenzen
Referenzartikel – keine eigenständige Straftat. Überschreitung der Notwehrgrenzen → StGB §32/§33. Notwehr schließt Widerrechtlichkeit aus.
BGB§ 66 BGB
Überschreitung des Notstands (unverhältnismäßige Sachbeschädigung)
Geldstrafe 500 €
Bei Unverhältnismäßigkeit: Schadensersatzpflicht nach §96 BGB. Nicht widerrechtlich bei angemessener Verhältnismäßigkeit.
BGB§ 77 BGB
Missbrauch des Hausverbots (Monopolstellung) / Hausverbot länger als 24 Stunden
Geldstrafe 1.000 €
Hausverbot über 24h bei Monopolunternehmen ohne rechtlichen Grund → Beschwerde möglich. Geldstrafe bei vorsätzlichem Verstoß.
BGB§ 96 BGB
Schadensersatzpflichtige Verletzung (vorsätzlich oder fahrlässig)
Zivilrechtliche Grundnorm für Schadensersatz. Keine direkte Geldstrafe – Schadensersatz wird gerichtlich festgelegt. Strafrechtlich i.d.R. StGB.